Regattabestimmungen Achter-Langstreckenrennen Ellikon am Rhein – Eglisau
1. Allgemein
Die Ausschreibung bildet Teil der Regattabestimmungen.
Die Teilnahme an der Obmännersitzung ist obligatorisch.
Der Veranstalter behält sich vor, bei Feststellung von Sicherheitsrisiken die Strecke zu ändern oder das Rennen abzusagen. Eine Rückerstattung der Meldegelder erfolgt nicht.
2. Strecke
Ellikon am Rhein – Eglisau, Distanz ca. 11km flussabwärts.
Auf Gefahren wie Untiefen und Brücken wird auf dem Streckenplan/Infoseite nach bestem Wissen hingewiesen.
3. Fahrordnung
Es herrscht Rechtsverkehr.
Ruderboote müssen den Kursschiffen und Berufsfischern mit gelbem Ball ausweichen.
Die überholende Mannschaft hat Vortritt, wobei die nicht ausweichende Mannschaft mit einer Zeitstrafe von bis zu 30 Sekunden belegt werden kann.
Den Anweisungen der Regattaleitung und der Rettungsmannschaften ist Folge zu leisten.
Im übrigen gelten die Bestimmungen der einschlägigen Schifffahrtsverordnungen (Verordnung über die Regelung der Schifffahrt auf dem Rhein zwischen Neuhausen am Rheinfall und Rheinfelden; Binnenschifffahrtsverordnung).
4. Start
Die Boote starten im Abstand von 10 – 30 Sekunden und werden nach ihrer Stärke so aufgereiht, dass das vermeintlich stärkste Boot als erstes startet. Der Start erfolgt fliegend. Die Mannschaften haben sich 5 Minuten vor dem Start in der Startzone bereit zu halten und die Anweisungen der Regattaleitung zu befolgen.
Die Mannschaften haben sich in der Reihenfolge der Startnummern aufzureihen, am besten gegen die Strömung ausgerichtet. Nach Aufruf wendet das Boot in Richtung flussabwärts, nimmt Fahrt auf und überquert die Startlinie.
5. Tenue
Einheitliches Tenue; einheitliche Ruderblätter.
6. Startnummer
Die Startnummer wird an der Obmännersitzung abgegeben und wird beim Auswassern der Boote wieder eingesammelt. Für den Verlust wird eine Unkostenpauschale von CHF 10.00 verrechnet.
7. Schwimmwesten
Für Steuerleute sind Schwimmwesten obligatorisch und werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Für Ruderer wird das Tragen von Schwimmwesten empfohlen.
8. Haftung/Versicherung/Unfälle
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer müssen schwimmen können und über eine gute Gesundheit verfügen, welche es ihnen erlaubt, am Rennen ohne gesundheitliche Risiken teilzunehmen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung (einschliesslich Fahrlässigkeit) für Personen- und/oder Sachschäden aller Art (einschliesslich Folgeschäden), die sich im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben. Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
Die Fahrordnung ist auch während des Rennens zu beachten. Die Mannschaften sind für die Streckenwahl sowie Ausweich- und Überholmanöver selbst verantwortlich. Der Veranstalter weist darauf hin, dass insbesondere im Uferbereich Äste und Gehölz sowie Kies- oder Sandbänke anzutreffen sind und empfiehlt, genügend Abstand vom Ufer zu halten.
Bei Unfällen ist die Regattaleitung umgehend zu informieren.
9. Regattabüro/Schiedsgericht
Das Regattabüro befindet sich im Zielgelände nähe ref. Kirche/Salzhausplatz in Eglisau.
Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig.
10. Bootslagerplatz
Bootslagerplätze gemäss Infoseite.
11. Garderobe
Die Garderoben befinden sich im Schulhaus Städtli, Obergasse 63, Eglisau. Für die Garderobe haftet der Veranstalter nicht. Liegengelassene Gegenstände werden entsorgt.
Download aktuelle Regattabestimmungen
Eglisau, Oktober 2009
Zürcher Regatta Verein